Bürokratieaufbau

Dass die Digitalisierung zwangsläufig zu einem Abbau der Bürokratie führt, das ist nicht automatisch gegeben. Manchmal passiert das genaue Gegenteil. Da denkt sich der Gesetzgeber, dass, wenn sich der ganze Quatsch online erledigen lässt, dass man dann gerne noch einen drauf setzten kann. Was die Arbeit im spanischen Tourismussektor betrifft, so hat man uns in den letzten Jahren mit einigen harten Nüssen beglückt. Das Gesetz zur angeblichen Bekämpfung von Terroristen und anderen organisierten kriminellen Scharlatanen ist da so ein Beispiel. Nicht nur der Hausbesitzer macht Meldung an das Innenministerium, auch wir, die wir als Vermittler auftreten, müssen jede Buchung, die wir machen, innerhalb von 24h online angeben. Das sind jedes Mal 4 Seiten, die da auszufüllen sind. Zu dem Ärger, dass da unsere Gäste transparent gemacht werden, kommt nun noch der Ärger obendrauf, dass der Aufwand gewaltig ist. Bei einer Stornierung oder Umbuchung, sei es im Datum oder in der Personenzahl, müssen wir dann die alte Meldung löschen und eine komplett neue erstellen, damit der Herr Innenminister immer auf dem richtigen Stand ist. Seit einigen Jahren müssen wir auch den Finanzminister mit Onlinemeldungen versorgen. Jede Buchung wird da mir Namen der buchenden Person, und dem Namen der Unterkunft, persönlichen Daten des Gastes, vom Hausbesitzer und von uns versehen, an das Finanzamt geschickt, damit die sehen können, ob der Besitzer am Ende des Jahres das gleiche an geflossenem Geld angibt, wie der Vermittler. Jetzt biegt gerade ein neues Gesetz um die Ecke, schließlich gibt es ja noch einige Miniserien mehr, die ganz gerne gut informiert wären. Fragen hat nun das Ministerium für Wohnraum. Die wollen nun auch wissen, wer da wann wie und wieviel vermietet. Die neue Regel stammt aus dem letzten Jahr und momentan gibt es noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli. Dann verlangt das Real Decreto 1312/2024 eine jeder Unterkunft zugeordneten Nummer, die jederzeit einsehbar sein muss, wenn die Unterkunft über eine Onlineplattform oder eine Anzeige vermarktet wird. Dabei handeltes sich um eine Eintragung in ein nationales Register, und wenn da keine Nummer auftaucht, dann haben die Betreiber der Plattformen diese Anzeige innerhalb von 48 h zu entfernen. Außerdem möchte das Ministerium dann auch noch einen regelmäßigen Bericht, wann wo wie und vor allem wieviel da vermietet/vermittelt wurde, den der Betreiber der Plattform zu erstellen hat. Offensichtlich sind die nicht mit dem Innenminister in Kontakt. Bei dem neuen Spaß handelt es sich übrigens um eine europäische Idee und die Spanier sind die ersten, die das umsetzten. In der Präambel des Gesetzes ist auch zu lesen, was die Zielsetzung dabei ist. Es wird nämlich in Sachen Vermietung arges Schindluder getrieben. Meldepflichtig sind eben nicht nur touristische Vermietungen, sondern alle Arten von Kurzzeitmiete. Wer also seine Bude einem Handwerker für 2 Wochen über das große Portal mit dem „A“ vermietet, der muss da auch genauso eine Nummer haben, wie wenn er es an Touristen vermietet. Damit fällt dann nämlich auf, dass es bei ganz vielen Kurzzeitvermietungen in Wirklichkeit um eine dauerhafte, und immer wiederkehrende Vermietung geht. Man möchte also denen auf die Schliche kommen, die eine Unterkunft regelmäßig über die klassischen Homesharingplattformen vermieten. Wenn man das nämlich andauernd macht, dann hat das eben einen anderen Charakter.

Und wegen dieser Zielsetzung ist es ist eben nicht so, dass das alle machen müssen. Im Gesetz sind unter Artikel 2 b. die Ausnahmen beschrieben. Hotels, Campingplätze, Herbergen und Apparthotels sind da genannt. Die Ferienhäuser sucht man da vergeblich, zumindest auf den ersten Blick. Allerdings lohnt dann der zweite Blick, und der sagt, dass Unterkünfte, die unter den NACE-Code 55.2 fallen, ebenfalls ausgenommen sind. Was so ein NACE-Code ist, dass wusste ich dann bislang auch nicht. Aber das ist ein einheitliches Europäisches Register, dass verschiedenste Tätigkeiten einer einheitlichen Nummer zuordnet. Und unter 55.20.3 findet sich dann eben Folgendes: „Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nicht abgegeben werden, aber Kochgelegenheit vorhanden ist“ oder unter der übergeordneten Erklärung: „Diese Klasse umfasst die meist kurzzeitige (tage- oder wochenweise) Beherbergung von Gästen in separaten Räumlichkeiten, die entweder aus vollständig möblierten Zimmern oder aus Wohn-, Ess- und Schlafräumen bestehen und mit Kochgelegenheiten oder vollständig ausgestatteten Küchen versehen sind. Dabei kann es sich um Wohnungen in kleinen mehrstöckigen Einzelgebäuden oder Gebäudekomplexen handeln, oder um eingeschossige Bungalows, Ferienhäuser und Hütten. Es werden bestenfalls minimale zusätzliche Dienstleistungen angeboten.”  Die Sache hat aber natürlich einen Haken. Die Bude muss eben dann als solches registriert sein, sprich über eine gültige touristische Vermietlizenz verfügen. Allerdings bleibt die ganze Geschichte verworren. Diese Lizenzen werden nämlich von der Regionalregierung vergeben, und die Spielregeln sind dann immer entsprechend anders. Paradebeispiel ist die Comunidad Valencia. Da geht touristische Vermietung nur 10 Tage, danach wäre das eine typische Kurzzeitmiete und somit müsste sich der Eigentümer eine solche Nummer holen. Für die Kanaren gibt es im zugeordneten Gesetz von 2015 gar keine Maximaldauer. Allerdings ist man in Spanien nach 90 Tagen meldepflichtig, was bedeuten würde, dass, wer seine Bude an klassische Überwinterer vermietet, da eine Nummer beantragen müsste, weil spätestens da nicht mehr mit einer touristischen Vermietung argumentiert werden könnte. Ob sich die Überwinterer dann anmelden, ist deren Problem, erfahrungsgemäß interessiert das aber kaum jemanden.  

Allerdings bleibt die ganze Geschichte etwas verzwickt. Auch die Kanarische Regierung bastelt gerade an einem Gesetz, dass eine einheitliche Registrierung von allen vermieteten Unterkünften umfassen soll. Außerdem hat dieselbe Regierung gestern auch noch mitgeteilt, dass man vor Gericht gegen die Regelung aus dem letzten Jahr vorgehen möchte, weil die Regulierung und die Überwachung des Wohnraumes eine Geschichte der autonomen Regionen sei und die aus Madrid da ihre Kompetenzen überschreiten würden. Allerdings, und das ist dann wiederum komisch, möchte man sich nicht in den touristischen Markt reinquatschen lassen. Wenn man aber den NACE-Code liest, dann sind doch legale Unterkünfte gar nicht betroffen. Was haben die also dagegen, dass der Markt mit den nicht registrierten Unterkünften überwacht und geregelt wird?