Wir machen unser eigenes Gesetz

In Spanien gibt es ein Gesetz zum Schutz der Küste. Die Idee dahinter ist ganz dufte. In der Vergangenheit hat man ja ganz gerne die erste Linie zugebaut, weil man damit Unterkünfte und Attraktionen für die Touristen, die das Geld bringen, erschaffen konnte. Irgendwann hat man da dann eben doch gemerkt, dass die Geschichte landschaftlich und naturschutzmäßig arg nach hinten losging und ein entsprechendes Gesetz erarbeitet. Je nach Zone sind die Auswirkungen recht streng und etliche Geschichten, auch hier auf La Palma sind diesen regeln zum Opfer gefallen. Die Küstensiedlungen, früher an der Playa Nueva, oder auch unten am Leuchtturm sind da Beispiele. Auch die Pläne für das Spa, gespeist durch die heilige Quelle haben nicht immer Anklang gefunden. Zuletzt gab es Ärger wegen der Wasserleitungen, die man schnurstracks über das neue Lavadelta gebaut hat. Nach wie vor gibt es da auch weiterhin bestehende Zankäpfel. Die Siedlung an der Punta Larga in Fuencaliente ist immer noch abrissbedroht. 2018 gab es dann eine Gesetzesänderung, Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Regelung zum Küstenschutz wurde mit der Wirkung 2022 auf die autonomen Gemeinschaften übertragen. Da hat man dann kurz Hoffnung geschöpft. Wenn wir hier die Regeln umsetzten müssen, dann ist der Spielraum ja entsprechend größer, so dachte man. Allerdings sind Regeln nun mal regeln, und an die muss man sich eben halten.  Und so gibt es auf den Inseln eben nun weiterhin Abrissverfügungen, z.B. für Hotels in Fuerteventura oder eben Küstensiedlungen, die schon über 50 Jahre bestehen. Auf einer Pressekonferenz erklärte der Minister für öffentliche Arbeiten, Pablo Rodríguez, dass das Gesetz, dessen Verabschiedung man noch in dieser Legislaturperiode anstrebt dafür sorgen soll, dass wir hier in Zukunft mehr Freiheiten haben. Der Minister hält die Einmischerei aus Madrid für rechtswidrig, wobei man ja da schon Prozesse verloren hat. Und wenn man sich im recht ahnt, dann muss ja auch kein eigenes Gesetz her, sollte man meinen. Also muss nun ein eigens Gesetz her, welches die Zuständigkeiten, auch in Sachen Raumplanung, zwischen den Gemeinden, den Inselverwaltungen und auch der kanarischen Regierung klar definiert. Momentan kann man nämlich nur die Regeln aus dem alten Gesetz aus Madrid umsetzten, und wenn man bedenkt, dass man nun schon vier Jahre hat verstreichen lassen, dann wird es jetzt langsam Zeit.

Ein eigenes Rechtsinstrument ist also jetzt gefragt, und das möchte man sich nun auch schaffen. Natürlich erzählt man in der Pressekonferenz, dass man da die ökologischen Aspekte ganz nach oben stellen möchte. Küstenschutz sei Umweltschutz, so heißt es. Aber natürlich bringt man auch die wirtschaftlichen Interessen, sowie die soziale Entwicklung mit ins Spiel. Und wer die Geschichten, bei denen uns die Küstenschutzbehörde in den letzten Jahren auf die eifrigen Fingerchen geklopft hat, betrachtet, der kann erahnen, dass die Sache auch ganz schnell aus dem Ruder laufen könnte. Klar ist, dass die bisherigen gesetzte recht streng sind, und wenn man ehrlich ist, dann ist das auch ganz gut so. Wenn also die lokalen Verwaltungen bislang an diesen gesetzten gescheitert sind, und deshalb nun ein eigenes Gesetz wollen, dann kann man sich die Richtung schon denken. Und natürlich beachtet das Gesetz aus Madrid nicht, dass die illegalen Siedlungen an der Küste, also die Wochenendbehausungen irgendwie zu unserem Kulturgut gehören. Auch wenn die niemals legal waren. Da hat man sich einfach auf öffentlichem Grund seinen Claim abgesteckt und eine Hütte hochgezimmert. Trotzdem kann man über den erhalt natürlich diskutieren. Aber die wenigsten glauben, dass es dabei nun wirklich um die Siedlungen geht. Hotels an der Küste von Fuerteventura werden da ja auch genannt und wenn man da geschickt ist, dann kann man in Zukunft noch viel mehr bauen.