Das kanarische Parlament hat eine Resolution verabschiedet um das spanische Küstenschutzgesetz zu ändern. Faktisch heißt das, dass man als autonome Region in Madrid darum bittet, dass eben jenes Gesetz aus dem Jahr 1988 entsprechend überarbeitet wird. Das Küstenschutzgesetz wurde damals verabschiedet, um die komplette Verbauung der Küste zu stoppen. Außer in bestimmten Bereichen, die extra ausgewiesen sind, darf, zu nahe an der Wasserlinie, nichts gebaut werden, damit nicht noch mehr Hotelbunker entstehen. Das bedeutet aber auch, dass Bauten, die vor dem Gesetz entstanden sind, und für die es keine Genehmigung gab oder gibt, damit illegal werden. Nachträglich genehmigen geht dann auch nicht. Und da kommen nun unsere kleinen Küstensiedlungen, auf allen Inseln, aber auch hier auf La Palma ins Spiel. Die müssten eigentlich weg. Einen Teil hat es in der Vergangenheit bereits erwischt, andere, wie an der Puntalarga, sind ein juristischer Zankapfel. Teilweise sind die Abrissverfügungen schon raus, aber die Besitzer wehren sich dagegen. Zwar hat man die Umsetzung teilweise von Madrid an die autonomen Regionen weitergegeben, aber das Gesetz hat sich ja nicht geändert. Nur bei der Umsetzung könnte man da ein bis zwei Augen ab und an zudrücken, das ist dann aber eben auch nicht ganz legal. Und deshalb möchte man das Gesetz nun geändert haben und hat sich nun, zumindest von der kanarischen Seite darauf festgelegt. Ob Madrid deswegen zuckt, dass steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Das Hauptargument besagt, dass das Küstengesetz, in seiner jetzigen Form, die lokalen Gegebenheiten nicht entsprechend berücksichtigt. Die kleinen Küstensiedlungen werden als Teil der kanarischen Kultur bezeichnet, und man möchte sich diese nicht unbedingt wieder wegnehmen beziehungsweise abreisen lassen. Eine einheitliche Regelung, die nicht entsprechend die Interessen, und die Kultur der einzelnen Regionen abbildet, sei so nicht tragbar, und man beantragt nun also, nicht bindend, dass man die Kompetenzen, welche man aus Madrid erhalten hat, auch nach eigenem Gutdünken, anwenden darf. Sprich man möchte die Möglichkeit entsprechend Ausnahmen zu zulassen. Der Entwurf für dieses Gesetz, welches ja eigentlich gar keines darstellt, wurde bereits 2024 ins Parlament eingebracht, und nun hat man tatsächlich eine Formulierung gefunden, die für alle tragbar ist. Die einzelnen Politischen Akteure werden da auch recht deutlich. Die Coalicion Canaria spricht von einer Einmischung von Madrid in den Autonomiestatus und fordert eine „vollständige Machtübernahme“ in diesem Bereich.
Die Geschichte mit unseren kleinen Küsten Siedlungen ist aber eben auch nicht ganz schwarz oder weiß zu sehen. Betrachtet man die Tatsache, dass es hier tatsächlich eine Wohnungsnot gibt, dann ist die Nummer natürlich heikel, weil in manchen der Häuschen tatsächlich Menschen dauerhaft leben. Auf der anderen Seite werden die allermeisten als Wochenendhäuschen genutzt, was eben unserer Tradition entspricht. Im Somer, wenn es zu heiß ist, geht man runter ans Wasser, oder man verbringt das Wochenende mit Freunden oder Familie dort. Das Problem dabei ist aber, dass so gut wie keiner der so eine Butze sein Eigen nennt, tatsächlich Eigentümer ist. Die Hütten stehen auf öffentlichem Land, Man hat das gewissermaßen einfach irgendwann mal besetzt, und dann Stück für Stück weitergebaut. Klar war das schon immer so, und ist damit auch Tradition, aber wenn das nur ein Wochenendgrundstück ist, dann ist die moralische Bewertung natürlich nicht ganz so einfach. Wenn man das heute versuchen würde, auf öffentlichem Kand ein Haus zu errichten, dann würde da ganz fix die Staatsmacht anrücken. Andererseits kann man so etwas auch nicht 50 Jahre dulden und nun einfach sagen, dass man da nun weg muss. Das Gesetz lässt aber, so wie es derzeit ist, aber kein Gewohnheitsrecht zu.