bookmark_borderNicht bindend

Das kanarische Parlament hat eine Resolution verabschiedet um das spanische Küstenschutzgesetz zu ändern. Faktisch heißt das, dass man als autonome Region in Madrid darum bittet, dass eben jenes Gesetz aus dem Jahr 1988 entsprechend überarbeitet wird. Das Küstenschutzgesetz wurde damals verabschiedet, um die komplette Verbauung der Küste zu stoppen. Außer in bestimmten Bereichen, die extra ausgewiesen sind, darf, zu nahe an der Wasserlinie, nichts gebaut werden, damit nicht noch mehr Hotelbunker entstehen.

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bookmark_borderWir machen unser eigenes Gesetz

In Spanien gibt es ein Gesetz zum Schutz der Küste. Die Idee dahinter ist ganz dufte. In der Vergangenheit hat man ja ganz gerne die erste Linie zugebaut, weil man damit Unterkünfte und Attraktionen für die Touristen, die das Geld bringen, erschaffen konnte. Irgendwann hat man da dann eben doch gemerkt, dass die Geschichte landschaftlich und naturschutzmäßig arg nach hinten losging und ein entsprechendes Gesetz erarbeitet.

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bookmark_borderAb nach Europa und vielleicht auch ab und an nach Los Llanos

Wir gehen in die nächste Runde. Thema sind wieder mal die Wochenendsiedlungen in Punta Larga und El Faro in Fuencaliente, die teilweise eben doch mehr als eine Wochenendbehausung darstellen. Diese Hütten dürften da eigentlich gar nicht sein. Sind es aber seit vielen Jahren und werden benutzt, bewohnt und auch touristisch besucht. Problem bei der Sache ist, dass die Errichtung, zumal auf öffentlichem Gelände, dem spanischen Küstenschutzgesetz und auch der Behörde, die das durchzusetzten gewillt ist, extrem zuwider ist.

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