Wir gehen in die nächste Runde. Thema sind wieder mal die Wochenendsiedlungen in Punta Larga und El Faro in Fuencaliente, die teilweise eben doch mehr als eine Wochenendbehausung darstellen. Diese Hütten dürften da eigentlich gar nicht sein. Sind es aber seit vielen Jahren und werden benutzt, bewohnt und auch touristisch besucht. Problem bei der Sache ist, dass die Errichtung, zumal auf öffentlichem Gelände, dem spanischen Küstenschutzgesetz und auch der Behörde, die das durchzusetzten gewillt ist, extrem zuwider ist. Moralisch ist das Dilemma ja nicht ganz einfach. Da wohnen Menschen und sollen da weg, der Räumungsbefehl ist längst raus, und auf der anderen Seite haben da auch einfach Menschen Bretter und Beton benutzt um sich im öffentlichen Raum eine Hütte zu errichten. Manch einer hat die dann später sogar noch veräußert. Die Argumentation für den Erhalt ist auch die Schiene der ureigenen kanarischen Tradition, dass die Städter hier so eine kleine Bude eben haben. Das wurde schon immer so gehandhabt und es hat sich auch keiner dran gestört. Bis dann irgendwann eben das spanische Küstenschutzgesetz kam. Ursprünglich war das gedacht, dass man die Küstenlinie nicht weiter verschandelt. Nichts mehr mit Hotelblöcken, wie an der Costa del Sol. Alles in allem also eine prima Idee und das Haus am Hafeneingang von Tazacorte, das dürfte da auch nicht sein, die Genehmigung war illegal, weil es eben dem Gesetz widersprochen hatte. Aber das ist eine andere Geschichte, da hat die Gemeinde wissentlich Schabernack betrieben und man hat da Angst vor der Haftbarkeit, wenn man dem Abrissbefehl nachkommen würde. Zurück zu den Hütten: Die sollen ebenfalls abgerissen werden. Der Räumungsbefehl wurde zu- und, im Falle der Nichteinhaltung, eine Zahlung in Aussicht gestellt. Von 60 Wohnungen ist im Ganzen die Rede und das oberste kanarische Gericht, hat bereits entschieden, dass die Geschichte rechtskräftig und in Ordnung sei. Dagegen haben die Betroffenen nun geklagt, aber die Klage wurde von der Verwaltungskammer des obersten spanischen Gerichtshof abgewiesen und jeder der Sammelkläger mit € 2.000,- Prozesskosten bedacht, die zu bezahlen seien. Der Präsident der Vereinigung, die die Betroffenen gebildet haben, hat nun aber schon mal mitgeteilt, dass das Ende der gerichtlichen Fahnenstange noch nicht erreicht sei. Das ist zumindest schon mal durchgesickert. Nächste Woche möchte man das genauere Vorgehen erläutern, aber man plant den Gang an den europäischen Gerichtshof.
Zu den erstaunlichen Meldungen, manchmal sind die auch verstörend, gehört die folgende Geschichte, die bei El Apuron veröffentlicht wurde. Als heteroveranlagter Singlemann, im Alter zwischen 40 und 59 Jahren, haben sie verdammt gute Aussichten in Los Llanos die große Liebe zu finden. Das behauptet zumindest die Statistik, die von SugarDaters, einer Onlineplattform zur Auffindung der großen und ewig währenden Liebe, veröffentlicht wurde. Von 6,1% Frauenüberschuss in dieser Altersgruppe ist die Rede. Damit bewegt man sich auf Platz zwei in der Provinz Santa Cruz de Tenerife. Vereinsamte Singlemänner auf der Ostseite können aber auch einfach nach Breña Alta gehen, die Gemeinde folgt, mit 5,7% auf Platz 3. Ich habe davon bislang nichts mitbekommen. Zwar bin ich alterstechnisch in der entsprechenden Gruppe beheimatet, aber bislang noch nichterlebt, dass sich fremde Frauen aus Los Llanos für mich interessiert hätten. Vielleicht liegt das daran, dass ich mich gut gehalten habe und etwas jünger wirke, also gar nicht in das Beuteschema der suchenden Singlefrauen passe, oder vielleicht ist auch einfach meine Frau der Grund, die ja meist mit mir gemeinsam durch Los Llanos spaziert und damit einen Besitzanspruch signalisiert, dass sich die Frauen nicht für mich begeistern möchten.