Testpflicht ist jetzt klarer

Niemand der auf die Kanaren reist muss sich bei Einreise testen lassen. Allerdings kommt nun die Pflicht für einen negativen Test, wenn ich eine Ferienunterkunft beziehen möchte. Das entsprechende Dekret wurde gestern veröffentlicht. Allerdings ist es noch nicht als BOC im kanarischen Amtsblatt veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung tritt es nach 10 Tagen in Kraft. Damit wären alle Urlauber, die bis einschließlich 8.11. nach La Palma kommen auf jeden Fall befreit. Die wichtigsten Punkte sind:

Jeder Tourist über 6 Jahre, der von außerhalb der autonomen Region der Kanarischen Inseln einreist, benötigt einen negativen Covid-19-Test um in seiner Unterkunft einchecken zu können. Im Dekret steht, dass der Test in der Lage sein muss, eine aktive Covid-19-Infektion nachzuweisen und dass der Test von den Gesundheitsbehörden der Kanarischen Inseln anerkannt sein muss. Auf den Kanaren sind sowohl PCR-Tests, als auch Antigentests zugelassen. Dies wurde mir zumindest von einem Arzt hier vor Ort bestätigt. Einen solchen Antigentest, der ein Ergebnis schon nach wenigen Minuten liefert, kann in Deutschland jeder Arzt vornehmen. Die Ärzte hier vor Ort bemühen sich bereits die Tests zu besorgen.

Der Test darf nicht älter als 72h sein und kann entweder im Ursprungsland oder hier vor Ort gemacht werden. Das negative Testergebnis muss den Namen des getesteten, die Art des Tests, Datum und Uhrzeit sowie den Namen des Labors bzw. des Arztes, der den Test vorgenommen hat, enthalten. Die Kontrolle erfolgt durch den Vermieter der Unterkunft und nicht durch eine Behörde. Das ganze hat dadurch natürlich auch eine gewisse Alibifunktion, da niemand der Vermieter in der Lage ist die Echtheit eines Testergebnisses zu überprüfen. Urlauber die es zeitlich nicht mehr hinbekommen einen Test zu machen, könnten da durchaus auf kreative Ideen kommen.

Für den Vermieter/Veranstalter ergeben sich aus dem Dekret folgende Pflichten:

Der Gast muss bereits bei Vertragsabschluss auf die Notwendigkeit der Vorlage des negativen Testergebnisses hingewiesen werden.

Bei der Ankunft muss das Testergebnis vom Gast verlangt werden, dies kann elektronisch oder in Papierform geschehen ansonsten darf kein Zugang zur Unterkunft gewährt werden. Sollte ein Gast ohne Test anreisen, dann darf er in Ausnahmesituationen doch beherbergt werden. Wenn die Anreise etwa in der Nacht, oder am Wochenende erfolgt und so kein Test möglich ist. Allerdings muss der Gast darauf hingewiesen werden, dass er die Unterkunft nur zum erlangen eines Testes oder dessen Ergebnisses verlassen darf. Der Vermieter muss den Gast auch darauf hinweisen, wo dieser, sollte er keinen Test dabei haben, einen solchen vor Ort machen kann. (wir sind für unsere Gäste bereits dabei eine schnelle und unkomplizierte Lösung zu schaffen)

Zusätzlich zu den persönlichen Daten muss auch die Vorlage des Tests dokumentiert werden, und im Falle eines Falles den Gesundheitsbehörden vorgelegt werden. Praktisch bedeutet das, dass sollte ein Gast im Laufe des Aufenthaltes an Covid-19 erkranken, werden die mal nachprüfen, ob der nicht vielleicht doch schon infiziert war.

Außerdem ist der Betreiber der Unterkunft verpflichtet dem Gast mitzuteilen, dass es für diesen obligatorisch ist, die spanische Covid-App zu installieren. Das wird aber natürlich nicht überprüft, was bedeutet, dass jeder Gast das selber wissen muss, ob er das macht oder nicht. Wer kein Smartphone hat, den kann man auch nicht zwingen, dass er sich jetzt ein neues kauft. Da die App auch komplett anonym läuft, ist letztlich auch keinerlei Kontrolle möglich. Soviel Datenschutz muss sein wir leben ja in einem Rechtsstaat.