Diese Regeln betreffen die Autofahrer und sorgen gerade für mächtig Verwirrung. Am 11.11.20 hat die spanische Regierung neue neben einigen anderen Dingen, die den Straßenverkehr regeln, einige neue Bestimmungen zur Höchstgeschwindigkeit erlassen, die im Moment noch niemand richtig greifen kann, obwohl sie seit gestern, genau 6 Monate nach Entstehung, zwingend im ganzen Land in Kraft treten. Im Wesentlichen geht es hierbei um den innerstädtischen Verkehr. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten wurden nämlich herunter gesetzt. Ziel hierbei ist es, dass die Unfälle in den städtischen Gebieten zurückgehen sollen
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Straßen, die über keinen Bürgersteig verfügen oder über einen Fußgängerweg, der nicht höher ist, als die Fahrbahn, gilt seit gestern die Obergrenze von 20 km/h
Wenn es in beide Richtungen nur eine Fahrspur gibt, dann liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit nun bei 30 km/h
Bei zwei oder mehr Fahrbahnen pro Fahrtichtung gelten nach wie vor 50km/h
Die ganzen neuen Geschichten finden Sie auch, hübsch bebildert, hier. (große PDF-Datei)
Wer aber die Straßen auf unserer Insel ein wenig kennt, der kommt jetzt ins Grübeln. Bürgersteige sind uns eher fremd, unzählige Straßen haben eh nur eine Fahrspur, welche in beide Richtungen genutzt werden. Also Tempo 20 oder gleich auf dem nicht vorhandenen Bürgersteig laufen? Geht ja dann wahrscheinlich genauso schnell. Wenn man aber die Geschichte zu Ende denkt, dann ist das gar nicht so kompliziert. Ich habe in meiner Verwirrung da mal heute beim Vater einer Mitschülerin meiner Tochter nachgehorcht, welcher bei der örtlichen Polizei tätig ist. Und der meinte folgendes: Wenn eine zulässige Höchstgeschwindigkeit ausgeschildert ist, dann gilt das was auf dem Schild steht. Wenn was auf den Fahrbahnbelag gepinselt ist, dann hätte das auch Gültigkeit, allerdings nachrangig nach dem Schild. Bisher haben die Verantwortlichen auch noch keine Schilder abgemacht und damit die Geschwindigkeit in Nebenstraßen auf 20 km/h reduziert. Allerdings gibt es einige solche Wege bzw. Straßen, auf denen noch nie ein Schild zu finden war. hier würde dann tatsächlich 20 km/h als Obergrenze gelten.
Jetzt kommst da aber noch ein anderer Kniff hinzu und der ist im Einzelfall gar nicht so einfach zu klären. Schließlich umfasst das Gesetz ja den innerstädtischen Verkehr, und Stadt haben wir gar nicht soviel hier auf der Insel. Insgesamt gibt es deren drei, nämlich Santa Cruz, Los Llanos und El Paso. Für alle anderen Gemeinden hat das dadurch wohl gar keine Gültigkeit, wobei sich besagter Polizist da auch nicht wirklich sicher ist. Das Verwirrspiel geht aber noch weiter: Innerhalb der Gemeinden ist oft gar nicht so klar, wo jetzt die urbane Zone anfängt. Todoque und La Laguna gehören nicht zu der Stadt Los Llanos, liegen aber deren Gemeindegebiet. Was gilt den nun in den ganzen Ausfallstraßen, die von der Straße nach Puerto Naos abgehen. Im Prinzip müsste man sich nämlich auf dem Rathaus die Gemeindekarte anschauen um festzustellen was „zona urbano“ und was „zona rural“ ist. Auf den Hauptstraßen ist das recht einfach, da kann man einfach das Ortschild zur Orientierung nehmen. Aber auch hier gibt es einige komische Dinge zu beachten. So verschwindet z.B. beim Hiperdino in El Paso für ungefähr 100m der erhöhte Bürgersteig. Muss man da jetzt auf 20 km/h runtergehen ? Der Bürgersteig ist dannach wieder bis zur Kurve vorhanden, verschwindet dann erneut bis zum Stadion und dann hat man schon das Ortsschild erreicht und ist draußen aus dem urbanen Gebiet.
Das ganze ist also gar nicht mal so einfach zu verstehen. Man darf sich aber da auch auf gar keinen Fall kirre machen lassen. Die Stadtgrenze auf den Hauptstraßen ist ja ziemlich klar, die Beschilderung zur Höchstgeschwindigkeit gilt, und wenn ich mir gar nicht mehr so sicher bin, dann fahre ich eben einfach mal ein wenig langsamer, alldieweil der Temposünder mit mindestens €100,- ab dem ersten km drüber gemultat wird und die Post schickt die Strafzettel auch nach Deutschland.