Die Umweltabteilung platziert 4 Fahrradreparaturstationen in der Umgebung von Naturschutzgebieten, Besucherzentren, Erholungsgebieten und Umweltinformationsstellen ein. So hat man das der Presse mitgeteilt. Was bei der Information aber fehlt ist der genaue Standort. In der Presse sind verschiedene „Stationen“ zu sehen, und da die Formulierung der Einrichtung nicht in der Vergangenheit gehalten ist, könnte es vielleicht sein, dass man die Standorte noch gar nicht festgelegt hat und man so einen grünen Pfosten, der mit Werkzeug gefüllt ist, einfach mal fotogen in die Landschaft platziert hat. Zuständig für die Werkzeugwartung bzw. der Neubefüllung soll da Cabildo Insular sein. Der Gedanke, dass die entsprechenden Materialien nämlich stehts wieder sauber eingeräumt werden, erscheint vielleicht auch ein wenig blauäugig. Vielleicht ist die fehlende Angabe des genaueren Standorts auch eine taktische Maßnahme. Nach dem Mo0tto, dass die Radfahrer schon irgendwann dahinter steigen werden, wo die Dinger wirklich stehen und untereinander berichten. Wenn man im Vorfeld gleich raushaut, wo es Schraubenschlüssel, Kettenspanner und Zange, zum Aufstocken der eigenen Werkzeugkiste, zum Nulltarif gibt, dann kann man es ja auch unter Umständen besser lassen. Eine Luftpumpe ist da auch noch an den grünen Pfosten geschraubt. Ob man die jetzt auch noch einsacken möchte weiß ich nicht, aber zumindest das Werkzeug zum Abmontieren ist ja vor Ort.
Gestern ging meiner Frau und mir ein wenig die Düse. Wir wurden nämlich von einer Hausbesitzerin darauf hingewiesen, dass es etwas Neues geben würde, und ob wir darüber weitere Informationen hätten. Hintergrund ist, dass ja seit 2004 die Daten (Name, Nummer und Ausstellungsdatum des Ausweises, Geburtsdatum sowie den Namen der Unterkunft aller Gäste, die in einer Ferienunterkunft einchecken, an die Guardia Civil weitergeleitet werden müssen. Das funktioniert über die Internetseite von Hospederias. Der Zettel auf dem die Gäste unterschreiben muss 3 Jahre aufbewahrt werden. Die Daten speichert aber weder der Hausbesitzer noch wir. In dem Schreiben, dass die Besitzerin uns dann weitergeleitet hat, steht nun, dass dies ab 2 Januar dieses Jahres nicht mehr bei der Guardia Civil zu geschehen hätte, sondern dass man das nun auf der Seite des spanischen Innenministeriums zu machen hätte. Momentan befinden wir uns in einer Übergangsfrist, man müsste zwar, tut man es aber nicht, dann erhält man noch keine Strafe. Diese Übergangsfrist endet nun aber an 2. Juni und wenn man sich den Text des Schreibens durchliest, dann wird da auf das königliche Dekret 933/2021 (das betrifft ganz Spanien und nicht nur die Kanaren) aus dem Oktober 2021 verwiesen. Wenn man das dann aber im Netz aufruft, dann wird einem ganz anders. In Zukunft sollen nämlich nicht nur die Hausbesitzer, sondern auch Onlineplattformen und Reisebüros sowie Autovermieter verpflichtet sein, diese Daten zu erheben und weiterzuleiten. Die Aufbewahrung für die 3 Jahre hätte auch in digitaler Form zu erfolgen, sprich man müsste eine Datenbank anlegen. Wenn es bei der momentanen Datenmenge bleiben würde, dann könnte man ja vielleicht auch damit leben. Aber in dem Dekret stehen ganz komische Sachen drin. Da ist die Rede von Festnetz- und Mobilfunknummern der Gäste, ebenso die volle Anschrift des gewöhnlichen Wohnortes und die Mailadresse. Das könnte alles noch recht unverfänglich sein, aber es geht weiter. Bei einer Bezahlung mittels Überweisung oder Kreditkarte sollen Kontonummer und Kartennummer gespeichert und übermittelt werden. Weiter geht es sogar noch bei den Autovermietern. Diese müssen, wenn vorhanden auch die GPS-Daten des Fahrzeuges speichern und an das Innenministerium leiten. Man fragt sich, ob wir uns schon im Jahr 1984 befinden, wenn man das so liest. Jetzt könnte es vielleicht sein, dass man da gar nicht alles angeben muss und einige Daten nur optional sind. Dazu müsste man aber erstmal die Seite aufbekommen und sich registrieren lassen um solch ein Formular begutachten zu können. Da wir aber als Intermediadores arbeiten, wissen wir gar nicht, als was wir da Auftreten sollen/müssen. Eigentümer sind wir nicht, ein Reisebüro auch nicht und streng genommen haben wir auch keine Onlineplattform, weil eine Buchung nicht direkt online möglich ist. Man kann da nur eine Anfrage stellen und wir treten dann mit den Gästen in Kontakt. Also habe ich auf die Anmeldung verzichtet und werde die nächsten Tage mit Berto, unserem Steuerberater, Rücksprache halten. Solange lege ich mich nicht fest, vielleicht kommt der Mann ja zu dem Schluss, dass wir das gar nicht machen müssen. Komisch an der ganzen Geschichte ist auch, dass das auf der Insel scheinbar niemand richtig mitbekommen hat, was da ins Haus steht. Aber im Oktober 2021 hatten wir hier auch kollektiv ganz andere Sorgen. Der Versuch eines befreundeten Hausbesitzers, für den die Geschichte wohl auf jeden Fall zu machen wäre, schlug fehl. Man bracht für die Anwendung mindesten Windows 10. Mit Windows 7 klappt das nicht. Soll sich nun jeder kleine Hausbesitzer ein neues Betriebssystem zulegen? Wenn man das nämlich nicht ordnungsgemäß macht, das bedeutet kleine Fehler, dann ist das ein geringes Vergehen und kostet zwischen 100€ und 600€, macht man das gar nicht, weil man sich vielleicht gar nicht anmelden konnte, dann wird von einem schweren Vergehen gesprochen. Die Sanktion beträgt dann mindestens €601 geht aber hoch bis zu 30.000€. Man sollte es sich also gut überlegen, ob man es darauf ankommen lassen möchte.
Kritik kommt vor allem von den Reisebüros, die sagen, dass der Arbeitsaufwand zu groß sei. Außerdem würde dieser erhöhte Aufwand den sich gerade erst wieder erholenden Tourismus arg einschränken, da eine Solche Datenflut, abschreckend wirken könnte. Wohl laufen mittlerweile auch schon einige Klagen gegen das Gesetz, das ja schon seit Januar in Kraft ist. Dies würde gegen etliche europäische Datenschutzrichtlinien verstoßen, so die Begründung. Ganz unabhängig davon, möchten wir keine Datenbank anlegen. Wir führen keine Kundendatei, eben aus Datenschutzgründen. Dass die persönlichen Daten aufgenommen werden sollen, ist auch nachvollziehbar. Jedoch ist die Speicherung dieser Daten, inklusive sensibler Dinge, wie Bankverbindungen nicht akzeptabel. Wohlgemerkt würde das ja nicht nur der Hausbesitzer auf seiner privaten Rechenmaschine zuhause machen, sondern auch der Autovermieter, das Reisebüro und unter Umständen auch der Vermittler. Jeder dieser Computer ist angreifbar und keiner weiß, wo die Daten dann landen, wenn das Cyberkommando aus St. Petersburg da am Werk sein sollte. Nachdem wir uns da gestern ein wenig durch das Netz gewühlt haben, war es eine schier schlaflose Nacht. Deswegen habe ich da dann heute morgen noch weitergemacht und einen besonders erfreulichen Artikel (gibt es auch in Deutsch) gefunden. Der Staatssekretär des Innenministeriums hat bei einem Treffen mit Vertretern der Tourismusbranche zugesagt, die Galgenfrist bis zum 31. Januar 2024 zu verlängern. Das ist freilich noch keine verbindliche Zusage, aber die Nummer scheint noch nicht durch zu sein. Mit dem Steuerberater rede trotzdem mal, aber da bei der Geschichte auch „Modifizierungen“ erwähnt wurden, die man da noch vornehmen könne, kann man da noch Hoffnung haben, dass die Geschichte an uns vorübergeht.