Amtliche Informationen zum Test

Das Gobierno de Canarias, also die kanarische Regierung, hat jetzt die Zettel und Informationsblätter verteilt, die die Vermieter an die Gäste rausgeben müssen. So langsam wird einiges klarer. Natürlich weiß man nie, ob denen noch etwas anderes einfallen wird, aber das sind die Fakten von offizieller Seite, die derzeit gültig sind. Die brennendste Frage war ja ob auch Antigenschnelltests akzeptiert werden oder ob es ein PCR-Test sein muss. Nachdem mir niemand eine verlässliche Aussage dazu machen konnte, habe ich beim Gesundheitsministerium der Kanaren angerufen, und schließlich die Antwort erhalten, dass Antigentests akzeptiert werden.

Zu diesem Thema macht auch das zugehörige Informationsblatt, dass in 5 Sprachen ausgehängt werden muss eine klare Aussage. Der Test muss in dem Land, in dem er erstellt wurde oder von der EU, zur Erkennung einer aktiven Covid-19 Infektion zugelassen sein. Sollte also ein Antigentest im Heimatland zugelassen sein, dann wird der, laut diesem offiziellem Blatt der kanarischen Regierung, auch akzeptiert werden.

Das Blatt sagt auch, dass die Installation der spanischen Covid-19-App lediglich „empfohlen“ wird um bei einer möglichen Infektion entsprechende Rückschlüsse machen zu können.

Wir wissen also folgendes: Jeder, der eine touristische Unterkunft beziehen möchte braucht ab Mitte November einen negativen Covid-19-Befund, der nicht älter als 72 h sein darf. Dies gilt für alle Gäste ab 6 Jahren. Aus dem Test muss hervorgehen, wer getestet wurde, wer getestet hat, Datum und Urzeit des Tests und welcher Art dieser Test war (Antigen oder PCR). Das Testergebnis kann in Papierform oder elektronisch vorgelegt werden. Wichtig ist vor allem: Es wird kein Test bei Einreise verlangt! Dieser ist nur nötig um eine touristische Unterkunft zu beziehen.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Vorlage dieses Tests zu dokumentieren. Laut lokaler Polizei dürfen aus Datenschutzgründen keine Inhalte des Testergebnisses dokumentiert werden. Die Dokumentation darf von den Gesundheitsbehörden eingesehen werden, der Test selber nicht. Der Urlauber ist auch nicht verpflichtet den Test mit sich zu führen oder aufzuheben, nachdem er diesen beim Check-In vorgelegt hat. Dieser würde ja auch, wegen der 72h Regel unbrauchbar werden.

Sollte ein Gast ohne Test anreisen, dann muss der Vermieter ihn an eine Einrichtung verweisen, wo dieser Test möglich ist. In Ausnahmefällen, darf der Gast die Unterkunft betreten, diese aber nur zum Erlangen eines Testes oder eines Testergebnisses verlassen.