Der Tourismussektor atmet auf

Schon wieder gibt es ein neues Dekret in dem es um Reisebeschränkungen geht. Diesmal enthält das Dokument, das heute veröffentlicht wurde, und morgen am 10.Dezember in Kraft tritt allerdings eine Kleinigkeit, die dem urlaubswilligen Mitteleuropäer und auch dem Ferienhausvermittler das Leben gewaltig erleichtern sollte. Hierbei geht es nämlich um die Definition, was als Test zur Erkennung einer aktiven Covid-19-Infektion zugelassen ist. Bisher war das ja ausschließlich ein PCR-Test, das meinten zumindest die Obersten in Madrid, womit das Ankommen auf dem Archipel erheblich erschwert wurde. Wochenlang hat man von hieraus gebettelt, dass Madrid doch bitte auch Antigentests zulassen solle, aber die haben sich quer gestellt und dann hat man letzte Woche beschlossen, einfach selbst tätig zu werden. Die Woche über hat man Madrid noch gebeten, dass, falls man schon nicht gewillt sei, Antigentest spanienweit anzuerkennen, dann doch bitte wenigsten eine Ausnahmegenehmigung für die Kanaren zu machen. Ob die Ausnahmegenehmigung nun da ist oder nicht, weiß ich jetzt gar nicht, aber man hat wohl die letzten Tage ausgiebig überprüft, wie man die Sache jetzt so formuliert, dass man im Zweifelsfall damit durch kommt und scheint sich jetzt soweit sicher zu sein, dass das klappt. Selbst wenn es kein Einverständnis aus Madrid geben sollte, bedeutet das ja noch nicht, dass die unserem kleinen Dekret hier unbedingt widersprechen werden. es ist eher wahrscheinlich, dass man uns halt wurschteln lässt und über den kleinen Akt der Aufmüpfigkeit hinwegsehen wird. Schließlich war die Aktion ja angekündigt und wenn denen in Madrid das nicht gepasst hätte, dann hätten die sicher im Laufe der Woche mal eine Warnung ausgestoßen. Man muss sich ja auch nicht gegenseitig angehen, schließlich gehört man ja der selben Partei an.

Ich bin mir aber bei der ganzen Sache nicht sicher, ob ich die Vorgehensweise richtig kapiert habe. Man hat sich dabei wohl einer Art Taschenspieletricks bedient, den der spanische Alarmzustand zulässt. Man hat nämlich zum Schutz der Bevölkerung und zur Eindämmung des strohdummen Virus die Einreise auf die Inseln untersagt. Wer in Zukunft hierher möchte, und das gilt eben auch für Festlandspanier, der muss sich an die strengen Gesundheitsvorgaben der Kanaren halten. Das bedeutet auch, dass jetzt alle die hierher reisen einen Test brauchen, auch die Peninsulares. Und uns reicht eben wohl auch ein Antigentest.

Um das ganze Geschwafel jetzt auf den Punkt zu bringen: Laut dem „Boletín Oficial de Canarias num. 252“ werden zur Diagnose einer aktiven Covid-19-Infektion folgende Testverfahren zugelassen um auf das Archipel zu gelangen: PCR-Test oder ein Antigenschnelltest zur Erkennung von SARS-CoV2 mit einer Spezifität von Mehr als 97% und einer Sensibilität von mehr als 80%, der entweder von einem Land der EU oder der EU als ganzes zugelassen ist.

Im Absatz 4 b werden dann nochmals die genaueren Voraussetzungen erklärt: Der Test darf nicht älter als 72h sein, es muss der Name, das Datum gegebenfalls die Urzeit und eine Identifikationsnummer enthalten sein. Wichtig sind hierbei auch die Art des Tests, Name und Kontaktdaten des Labors bzw. des Arztes sowie die Marke des Testes. Antigenschnelltests sollten auch die jeweilige Spezifität und die Sensibilität enthalten. Ich habe jetzt nichts zur Sprache entdeckt, aber hier ist eher Vorsicht geboten und man sollte das am besten in Englisch oder Spanisch machen, alldieweil die Mutter der Porzellankiste ja Vorsicht walten lassen sollte.

Jetzt aber erst mal warten, was die nächsten Tage so bringen, und wie die wirkliche Handhabung so läuft. Die Fluggesellschaften haben die Leute ohne PCR-Test ja nicht mehr einsteigen lassen. Deswegen, bevor man es drauf ankommen lassen will unbedingt bei denen nachfragen ob die das so akzeptieren.