Wieder mal hat man die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Der Wirt ist in dem Fall „La Costas“, das ist die Behörde, die in Spanien für den Umweltschutz in Küstennähe zuständig ist, und verhindern soll, dass alles verbaut wird, wie wir das vom Festland und den großen Inseln kennen. Costas findet die Baupläne für unser geplantes Spa in Fuencaliente mit der Nutzbarmachung der heilig-heißen Quelle nämlich gar nicht so erbaulich, und meinte jetzt gegenüber den Planern des Cabildo Insulares, dass das so nicht gehen würde. Die Bauplaner sind über diesen Entscheid ihrerseits nicht sonderlich erbaut, weil das die Realisierung des Bauvorhabens natürlich gewaltig zurückwirft, wo man doch vor kurzem noch vollmundig verkündet hat, dass Costas positive Signale gesendet hätte und gewissermaßen alles im Sack sei. Man hat ja auch schon massig Gelände aufgekauft um unser Erholungs- und Heilbad zu errichten.
Die Begründung der Küstenschutzbehörde für das „NEIN!“ möchte man nicht wirklich akzeptieren, zudem wohl die Sektion der gleichen Behörde der Kanaren schon mehr oder weniger grünes Licht gegeben hatte, wie man zumindest behauptet. Die Oberbehörde aus Madrid ist nämlich der Ansicht, dass man das Ding einfach 100m vom geschützten Küstengebiet entfernt errichten könne. Das Cabildo sieht das aber ganz anders. Da ist man nämlich der Ansicht, dass die Qualität des heilig-heilenden Wassers bei einem Transport über 100m entsprechend schlechter sei. Man hat da auch noch ein Gutachten in der Hinterhand. Ein renommierter Professor für medizinische Hydrologie bescheinigt wohl, dass die mineralmedizinischen Eigenschaften verloren gingen, wenn in dem Wasser nicht exakt da gebadet werden würde, wo es entspringt. Ob es da jetzt andere Möglichkeiten gibt, die enorme Heilkraft unseres heiligen Wassers zu erhalten kann ich nicht sagen, schließlich bin ich kein hydrologisch-medizinischer Professor. Vielleicht kann man das Wasser ja bependeln oder die heilenden Informationen homöopathisch reinklopfen.
Aufgrund dieses Gutachtens soll also die Bauplanung erstmal munter weiter gehen, da dieses nämlich beweisen würde, dass der Bau nur da, also wirklich nur da, stattfinden könne und der Einwand von Costas damit inhaltlich eben falsch und damit irrelevant sei. Vielleicht wäre es aber einfacher gewesen, wenn man zuerst mal bei Costas nachgefragt hätte, dann hätte man gar nicht so viel vorausplanen müssen, oder eben gleich ganz anders. So verspricht das eine spannende Geschichte zu werden. Wobei in der Vergangenheit hat man auch einfach mal gebaut und anschließend haben dann die Gerichte entschieden, dass das so nicht gehen würde und eine Abrissverfügung erteilt. Das wirklich lustige daran ist, dass diese Verfügungen meist gar nicht umgesetzt werden.
Wenn das jetzt aber noch ein wenig dauert, dann ist das gar nicht so schlimm. Wer hat denn schon Lust mit Maske im warmen Becken zu dümpeln. Da kommen nämlich unsere neuen Pandemiespielregeln, die jetzt für das ganze Land gelten, zum tragen. Wirklich neu ist dabei nur eine Sache. Wir haben seit heute eine totale Maskenpflicht, wenn wir uns auf öffentlichem Gelände bewegen. Auch wenn wir uns nicht bewegen, also am Strand liegen bleibt die Maske auf. Ja wirklich, sogar am Strand oder am Hotelpool beim Sonnenbaden gilt das nun. Auf den ersten Blick mag das total albern sein, aber es spielen da natürlich die Erfahrungen aus dem letzten Sommer mit rein und die Strände sind im Sommer eben wirklich rappelvoll. Es gibt ja sowas wie eine Bikinirasur, die sich Frauen im Sommer zulegen, die gibt es jetzt also auch für Männer. Allerdings darf da eben nicht rasiert werden, der Vollbart schützt nämlich astrein vor lustig-bleichen Maskenschatten im ansonsten sonnengebräunten Gesicht. Aber auch der „Damenbart“ könnte sich nun zu einem modischen Sommertrend in Spanien entwickeln. Allerdings haben die Kanaren bereits verkündet die Sache am Strand im Prinzip genau so zu handhaben, wie bisher auch. Das bedeutet, dass man zum Sonnenbaden das Ding absetzen darf, solange Abstände gewahrt bleiben.
Bisher war es ja so, dass wir auf La Palma eine Maskenpflicht hatten, wenn wir uns im urbanen öffentlichen Raum aufgehalten haben. Im Wald oder den Bergen musste das Ding nicht auf. Nach der neuen Regel aber wohl schon. Allerdings gibt es wieder Ausnahmen von den Regeln, wer nämlich Individualsport betreibt, muss keine Maske tragen. Fahrradfahren oder Schwimmen wäre da so ein Beispiel. Ob Wandern jetzt da auch drunter fallen würde weiß ich nicht. Theoretisch gibt es ja die Möglichkeit, wenn einem die Polizei im Wald entgegen kommt, einfach schnell weg zu rennen. Interwallsprints fallen auf jeden Fall unter Individualsport, damit hätte man eine prima Ausrede, wenn die einen dann einholen.