bookmark_borderVentilator an und ruhig machen, wandern darf man eh nicht

Die Hitze macht sich bemerkbar. Noch geht es, die letzte Nacht war noch frisch. Aber es wird wohl unangenehm werden und so warnt man uns hier auf den Kanaren vor den gesundheitlichen Gefahren. Vor allem auf den großen Inseln, aber auch in den Höhenlagen von La Palma, soll es in den nächsten Tagen sehr unangenehm werden. Es gibt aber nicht nur vor den hohen Gradzahlen gewarnt, sondern, und das ist eben unser leidiges Thema hier, auch vor Waldbränden. Hier sind wir auf höchster Alarmstufe angelangt, auch weil eben, zusätzlich noch Wind erwartet wird. Und damit kommt die 30-30-30 Faustregel ins Spiel: Mehr als 30 Grad, weniger als 30% Luftfeuchtigkeit und Windgeschwindigkeiten über 30 km/h.

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bookmark_borderDie Zeitung hat uns heute eine massive Dummheit attestiert

Vorneweg aber zuerst mal die Information, dass wir hier gerade, wegen der unangenehm hohen Temperaturen, eine hohe Waldbrandgefahr haben. Und dies zieht jetzt etwas nach sich: Seit gestern Abend sind die Refugios und Zonas Recreativas im Wald geschlossen. Ebenso das gesamte Wanderwegenetz der Insel. Feuer ist absolut zu vermeiden, es darf weder Gestrüpp noch sonst etwas verbrannt werden, und auch alles was ein Feuer entfachen könnte, also von der Zigarettenkippe bis zu Glasscherben, ist zu vermeiden. Außerdem ist es strikt untersagt sein KFZ an den Zugängen zu den Löschwasserspeichern zu parken. Die Jagd, für dieses Wochenende angedacht, wurde ebenfalls abgesagt, was dem Mähnenschaf ganz gut gefallen dürfte. Das Ganze gilt jetzt erst einmal bis auf Widerruf.

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bookmark_borderAllein zuhause und große Vorsicht

So, ich habe gerade den Rest der Familie zum Flughafen gebracht. Die machen 10 Tage Urlaub in Deutschland. Der Flug dahin wurde schon bevor der ganze Corona-Mist losging, Anfang März gebucht. Da der Hinflug über Barcelona führt, sind wir gespannt, ob sich daraus eine Testpflicht in Deutschland ergibt. Das konnte uns bisher niemand sagen. Auf der Seite des Landesgesundheitsamtes steht, dass bei einer schlichten Durchreise durch ein Risikogebiet keine Testpflicht fällig wird, solange man sich nicht im Risikogebiet aufhält. Die Definition von „Aufenthalt“ ist aber nicht gegeben.

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