Wer seinen Erstwohnsitz an den Vulkan verloren hat, der darf gerade sein Haus auch in der „zona rustica“ neu errichten. Da wurden per Dekret einige Regeln der Raumordnung außer Kraft gesetzt, damit die Betroffenen, möglichst unkompliziert, wieder ihr Eigenheim errichten können. Man darf also auf einem Stück Land ein Wohnhaus errichten, dass dafür eigentlich gar nicht vorgesehen ist, mit der Vorgabe, dass dieses Gebäude, in Größe und Höhe, dem verlorenen Heim gleicht.
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