Das Provinzgericht von Teneriffa hat ein Urteil verkündet, indem nun ein Mitarbeiter des Cabildos und ein Mitarbeiter einer Baufirma freigesprochen wurden. Zu diesem Zweck ist da Gericht hier Ende November auf die Insel gereist und hat das hier verhandelt. Hintergrund ist der sogenannte Asphaltbetrug auf der LP 1 von der Schlucht der Ängste hoch in Richtung El Time. Aber von vorne, damit man da einigermaßen mitkommt. Für Asphaltarbeiten wurden da 1,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, und es sollten 60.000 qm neu gemacht werden. Auf der Straße, die da dann asphaltiert wurde, brannte aber irgendwann ein Auto aus, und da Hitze den Asphalt zum schmelzen brachte, kam dabei heraus, dass die Asphaltdecke da wesentlich dünner war, als vertraglich vereinbart. Man hatte, anstatt dien alten wegzumachen und komplett neu zu asphaltieren, einfach eine dünnere Schicht aufgetragen. Geschätzter Kostenpunkt für die Arbeiten waren dann nur noch 600.000 Euro, was eine Differenz von 800.000 Euro ausmachte und die das Bauunternehmen eingesackt hatte, so zumindest der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die in ihrer Forderung dann richtig zulangten. 10 Jahre Haft für den Techniker des Cabildos also den Projektleiter, sowie 6 Jahre für den Mitarbeiter des Bauunternehmens mit Sitz auf La Palma, außerdem 4,1 Millionen Schadensersatz und die Rückzahlung der veruntreuten Gelder. Allerdings kam es nun eben nicht zu einer Verurteilung und das wirft schon wieder Fragen auf, nicht nur, weil die vom Gericht akzeptierte Begründung, dass man das am Ende anders gemacht habe, als zuvor vereinbart, sondern auch warum das Cabildo nicht in Berufung gegangen ist, und deshalb das Urteil nun rechtskräftig ist und nun, nach Verstreichen der Revisionsfrist, veröffentlicht wurde. Die Begründung ist nämlich tatsächlich recht abenteuerlich. Zum einen habe man am Ende tatsächlich nicht nur 60.000 qm neu asphaltiert, sondern 69.000 qm, und man habe das Geld dann einfach für die Reinigung der Baustelle verwendet, was erstens nicht im Projekt stand, und zum anderen halt mit einem betrag von 800.000 Euro recht teuer erscheint, vor allem wenn man das ungefragt macht. Zudem hätte der mitangeklagte Techniker des Cabildos, dies so angewiesen und gemeint, dass man da den alten Belag schon hätte drauf lassen können, und weniger neuen Asphalt verwenden soll. Wenn man da nun nicht dabei war, die Absprachen nicht kennt, dann könnte man da schon ins Grübeln kommen, ob da alles mit rechten Dingen zugegangen ist, wie das Gericht nun festgelegt hat. Sollte also der Baufirma kein vergehen nachgewiesen können, dann müsste zumindest sowas wie ein schuldhaftes Verletzen von Seiten des Projektleiters des Cabildos stehen bleiben können. Schließlich handelt es sich um öffentliche Gelder, und mal kurzerhand festzulegen, dass man statt für 800.000 Euro Straßenbelag, für den Betrag lieber die Baustelle reinigen soll, das wirkt dann doch komisch. Wenn man da, trotz allem faden Beigeschmack nicht genügend Beweise findet, da dann eine Verurteilung zu erlangen, dann mag das für einen Rechtsstaat ja funktionieren. Berechtigte Zweifel und so weiter. Auch, dass die Baufirma, nur den Anweisungen des Projetleiters des Cabildos gefolgt sei, da kann man, trotz einiger Zweifel noch irgendwie mit, auch wenn es schwer fällt zu glauben, dass es da nicht Zweifel, ob der Rechtsmäßigkeit gegeben haben könnte, und man sich da lieber nochmal an höherer Stelle rückversichert. Und weil das alles nicht so leicht fällt und zumindest Zweifel bleiben, fragt man sich natürlich, warum man nun die nicht in Revision gegangen ist. Schließlich steht das Cabildo als „geschädigte Institution“ auf dem Anklagepapier. Das Cabildo sind aber wir alle. Jetzt ist die Sache rechtkräftig und man kann nichts mehr machen.